Rechtliches
Diese Bedingungen gelten für die befristete Überlassung von Aktions-, Promotions- und Werbeflächen in den von der CM Immobilienmanagement GmbH betreuten Objekten. Sie regeln nicht die Vermietung von Ladenlokalen zur dauerhaften Nutzung; dafür werden gesonderte Mietverträge geschlossen.
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge über die befristete Überlassung von Flächen, die über das Portal flaechenpilot.eu angebahnt werden. Anbieter ist die CM Immobilienmanagement GmbH, Friedrich-Ebert-Straße 134, 42117 Wuppertal (nachfolgend „Anbieter"). Flächenpilot ist ein Geschäftsbereich des Anbieters und keine eigenständige juristische Person.
(2) Der Anbieter handelt je nach Objekt im eigenen Namen oder als bevollmächtigter Vertreter des jeweiligen Eigentümers. Auf die Vertreterstellung wird vor Vertragsschluss hingewiesen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter die Leistung in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos erbringt.
(4) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist, wer bei Abschluss in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Gestattung, eine im Vertrag bezeichnete Fläche für einen bestimmten Zeitraum zu einem bestimmten Zweck zu nutzen. Überlassen wird ausschließlich die Nutzungsmöglichkeit; ein Besitzrecht an der Fläche wird nicht eingeräumt.
(2) Der Vertrag begründet kein Mietverhältnis über Geschäftsräume. Die Vorschriften über den Kündigungsschutz sowie § 566 BGB finden keine Anwendung. Ein Anspruch auf Fortsetzung oder Verlängerung besteht nicht.
(3) Die Fläche wird in dem Zustand überlassen, in dem sie sich bei Übergabe befindet. Maße, Grundrisse und Abbildungen im Portal dienen der Orientierung; geringfügige Abweichungen bleiben vorbehalten.
(1) Die Darstellung von Flächen im Portal stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage.
(2) Mit dem Absenden einer Anfrage über das Portal oder per E-Mail gibt der Nutzer kein bindendes Angebot ab. Der Anbieter prüft die Verfügbarkeit und unterbreitet ein Angebot in Textform.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Nutzer das Angebot des Anbieters in Textform annimmt oder der Anbieter die Buchung in Textform bestätigt. Eine automatisierte Eingangsbestätigung der Anfrage ist keine Annahme.
(4) Angaben zu Verfügbarkeit, Preisen und Ausstattung im Portal sind freibleibend. Maßgeblich ist allein die Buchungsbestätigung.
(1) Das Nutzungsentgelt ergibt sich aus der Buchungsbestätigung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben.
(2) Soweit nicht abweichend vereinbart, sind im Entgelt enthalten: die Nutzung der Fläche im vereinbarten Zeitraum sowie die Grundversorgung mit Strom in haushaltsüblichem Umfang. Nicht enthalten sind insbesondere Sonderreinigung, Aufbau- und Abbauleistungen, zusätzliche Stromanschlüsse über 16 A, Internetanbindung, Lagerung sowie objektbezogene Marketingleistungen.
(3) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, bei Nutzungszeiträumen von weniger als zwei Wochen jedoch spätestens vor Nutzungsbeginn.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen nach § 288 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
(5) Der Anbieter kann eine Kaution in Höhe von bis zu einem Bruttomonatsentgelt, höchstens jedoch 1.500 €, verlangen. Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Fläche unverzüglich abgerechnet und zurückgezahlt.
(6) Gegen Forderungen des Anbieters kann der Nutzer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(1) Der Nutzungszeitraum ergibt sich aus der Buchungsbestätigung. Auf- und Abbau erfolgen innerhalb der dort genannten Zeitfenster und sind mit dem Centermanagement abzustimmen.
(2) Der Nutzer räumt die Fläche bis zum Ende des Nutzungszeitraums vollständig und besenrein. Zurückgelassene Gegenstände darf der Anbieter nach fruchtloser Aufforderung mit angemessener Fristsetzung auf Kosten des Nutzers einlagern oder entsorgen.
(3) Bei verspäteter Räumung schuldet der Nutzer für jeden angefangenen Tag eine Nutzungsentschädigung in Höhe des vereinbarten Tagesentgelts. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
(1) Die Fläche darf ausschließlich zu dem vertraglich vereinbarten Zweck und mit dem vereinbarten Sortiment genutzt werden. Änderungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Anbieters in Textform.
(2) Der Nutzer hält die Hausordnung des Objekts, die Öffnungszeiten sowie die brandschutz-, sicherheits- und hygienerechtlichen Vorgaben ein. Fluchtwege, Feuerwehrzufahrten und Anlagen des Brandschutzes sind jederzeit freizuhalten.
(3) Der Nutzer besetzt die Fläche während der Öffnungszeiten des Objekts. Eine vorzeitige dauerhafte Aufgabe der Nutzung berechtigt nicht zur Minderung des Entgelts.
(4) Werbemittel, Beschallung, Verkostungen und Aktionen mit Publikumswirkung bedürfen der vorherigen Abstimmung. Beschallung ist nur in einer Lautstärke zulässig, die den Betrieb benachbarter Einheiten nicht beeinträchtigt.
(5) Der Nutzer beachtet den Wettbewerbsschutz bestehender Mieter. Der Anbieter weist auf bestehende Sortimentsbindungen vor Vertragsschluss hin, soweit sie ihm bekannt sind.
(6) Alle für die Tätigkeit erforderlichen behördlichen Erlaubnisse, Anmeldungen und Nachweise — insbesondere Gewerbeanmeldung, Reisegewerbekarte, Gesundheitszeugnis, Jugendschutz- und Lebensmittelvorschriften — obliegen dem Nutzer.
(7) Bauliche Veränderungen, Eingriffe in die Gebäudetechnik sowie das Anbringen von Gegenständen an Wänden, Decken und Böden sind ohne vorherige Zustimmung in Textform unzulässig.
(1) Der Nutzer unterhält für die Dauer der Nutzung eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3.000.000 € pauschal für Personen- und Sachschäden. Der Nachweis ist dem Anbieter auf Verlangen vor Nutzungsbeginn vorzulegen.
(2) Für eingebrachte Waren, Einrichtungen und Gegenstände besteht kein Versicherungsschutz durch den Anbieter. Deren Versicherung obliegt dem Nutzer.
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, und im Rahmen einer übernommenen Garantie.
(2) Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht — also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf — ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen.
(4) Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB wird ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(5) Der Nutzer haftet für alle Schäden, die er, seine Mitarbeiter, Beauftragten oder Besucher seiner Fläche schuldhaft verursachen. Er stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung seiner Pflichten aus diesem Vertrag beruhen.
(1) Der Nutzer kann den Vertrag vor Nutzungsbeginn in Textform stornieren. Maßgeblich für die Berechnung ist der Zugang der Erklärung beim Anbieter.
(2) Bei Stornierung wird folgende pauschalierte Entschädigung fällig, bezogen auf das vereinbarte Nettoentgelt:
(3) Dem Nutzer bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale. In diesem Fall schuldet er nur den tatsächlich entstandenen Schaden. Dem Anbieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
(4) Gelingt es dem Anbieter, die Fläche im stornierten Zeitraum anderweitig zu vergeben, reduziert sich die Entschädigung um das dadurch erzielte Entgelt.
(1) Der Anbieter kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Nutzer trotz Abmahnung gegen wesentliche Pflichten aus § 6 verstößt, mit der Zahlung des Entgelts mehr als zehn Tage in Verzug ist, die Fläche vertragswidrig nutzt oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wird.
(2) Der Anbieter kann die Nutzung zudem vorübergehend untersagen, wenn dies aus Gründen der Sicherheit, des Brandschutzes oder aufgrund behördlicher Anordnung erforderlich ist. Für die Dauer der Untersagung entfällt das anteilige Entgelt; weitergehende Ansprüche des Nutzers bestehen nicht.
(3) Muss der Anbieter die Fläche aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht rechtzeitig bereitstellen, bietet er nach Möglichkeit eine gleichwertige Ersatzfläche an. Kommt eine Ersatzfläche nicht zustande, wird bereits gezahltes Entgelt anteilig erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe von § 8.
Wird die Nutzung durch Umstände unmöglich, die außerhalb des Einflussbereichs der Parteien liegen — insbesondere behördliche Schließungsanordnungen, Naturereignisse, Energieausfall oder Epidemien —, sind beide Parteien für die Dauer des Hindernisses von ihren Leistungspflichten befreit. Bereits gezahltes Entgelt wird für den nicht nutzbaren Zeitraum erstattet. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung bestehen in diesem Fall nicht.
(1) Der Anbieter ist berechtigt, Aufnahmen der Fläche einschließlich der Aktion des Nutzers zu Dokumentations- und Marketingzwecken anzufertigen und zu verwenden. Der Nutzer kann dem in Textform widersprechen.
(2) Der Nutzer räumt dem Anbieter das Recht ein, seine Firmenbezeichnung und sein Logo zur Ankündigung der Aktion im Objekt und in dessen Kommunikationskanälen zu verwenden.
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Nutzers zur Durchführung des Vertrages nach Maßgabe der Datenschutzerklärung.
(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates gewährt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(3) Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Wuppertal. Der Anbieter ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Nutzers zu klagen. Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
(5) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: ec.europa.eu/consumers/odr. Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Stand: September 2026